Akzeptverbindlichkeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtungen aus der Annahme gezogener Wechsel (Bankakzept).
Bei Kreditinstituten erfolgt der Ausweis auf der Passivseite der Bankbilanz innerhalb der Position 3b „andere verbriefte Verbindlichkeiten“ als Ausgliederungsposition mit der Bezeichnung „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf“. Die Forderungen gegenüber den Kreditnehmern aus Akzeptverträgen werden auf der Aktivseite bilanziert.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Covenants
Debt-Equity-Swap
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Geldmarktkredit
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Haircut
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Kreditsicherungsgarantie
Non Recourse Financing
Patronatserklärung
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