Basel I
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Basel I ist die gängige Kurzbezeichnung für die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu Eigenkapitalregeln im Bankensektor vom Juli 1988 („Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“). Die auch unter der Bezeichnung „Baseler Akkord“ bekannten Vorschriften richten sich direkt nur an international tätige Banken. Basel I behandelt in vier Abschnitten die Komponenten des Eigenkapitals (z.B. Kernkapital, Ergänzungskapital) und die Risikogewichtung, wobei zunächst ausdrücklich nur das Kreditrisiko und das damit verbundene Transferrisiko erfasst wurden; der hierauf bezogene Zielstandard der Eigenkapitalquote wurde auf acht Prozent festgelegt. Erst durch eine Änderung im Jahr 1996 wurden auch Marktpreisrisiken von Banken in die Kapitalunterlegungspflicht einbezogen. Die Vorgaben von Basel I entwickelten sich zu einem weltweit anerkannten Standard; sie fanden auch in das EG-Bankrecht Eingang und wurden Grundlage des damaligen deutschen Grundsatzes I. Eine Überarbeitung von Basel I wurde vor allem wegen der bonitätsunabhängigen Risikogewichtung notwendig, die zu einer deutlichen Diskrepanz zwischen ökonomischen und regulatorischen Eigenkapitalanforderungen führte.
Vgl. auch Basel II, Basel II.5, Basel III.