bilaterale Geschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren der Offenmarktpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), bei dem die nationalen Zentralbanken bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern (Geschäftsbanken) direkt Geschäfte abschließen, ohne Tenderverfahren (Tenderoperationen des ESZB) zu nutzen. Hierzu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Vermittler durchgeführt werden.
Bilaterale Geschäfte sind üblicherweise auf einen engeren Kreis von Geschäftspartnern beschränkt als Schnelltender. Sie kommen für Feinsteuerungsoperationen des ESZB, aber auch für strukturelle Operationen infrage, z.B. für definitive Käufe/Verkäufe, also für Outright-Geschäfte.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Ablader
Ausflaggung
Befrachter
Dotationskapital
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)
Offenmarktgeschäfte des ESZB
Offenmarktpapier
Schiff
Schiffsbankgesetz
Schiffsbauwerk
Schiffsfinanzierung
Schiffspart
Schiffsrechtegesetz (SchRG)
Schnelltender
Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren
Tenderzins
Tonnagesteuer
Wertpapierpensionsgeschäfte
bilaterale Geschäfte
unverzinsliche Schatzanweisung
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bilaterale Geschäfte
ausgehend
eingehend
bilaterale Geschäfte
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