Bona-fide-Klausel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Klausel beim Commercial Letter of Credit (CLC; Handelskreditbrief). Die den Letter of Credit ausstellende Bank verpflichtet sich hiermit, die im Rahmen der CLC ausgestellten Tratten bei Vorlage durch den Bezogenen einzulösen. Unterschied zum Akkreditiv: lediglich die Form der Avisierung (Zustellung direkt vom eröffnenden Kreditinstitut an den Empfänger) und die Art der Ausnutzung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
vorzeitige Verfügung bei Sparkonten
eingehend
Bona-fide-Klausel
ausgehend