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Börsensegmente
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1. Begriff: Als Börsensegmente bezeichnet man die gesetzlich vorgeschriebenen und von den Börsen zum Teil zusätzlich selbst gewählten weiteren Unterteilungen des Börsenhandels, anhand von Zulassungs- und Einbeziehungsvoraussetzungen, Folgepflichten nach der Zulassung und Einbeziehung sowie den beim Handel einzuhaltenden Regeln. Das BörsG sieht in §§ 32 ff. die Segmente des regulierten Markts und in § 48 den Freiverkehr als Börsensegment vor. Die Segmente unterscheiden sich darin, dass die Zulassung zum regulierten Markt durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (BörsG, BörsZulV) reguliert wird, während die Einbeziehung in den Freiverkehr durch privatrechtliche Vereinbarungen (Geschäftsbedingungen) gekennzeichnet ist. Die Zulassungsvoraussetzungen zum regulierten Markt sowie die fortlaufenden Transparenz- und Publizitätsanforderungen an die Emittenten sind wesentlich anspruchsvoller im Vergleich zu den Einbeziehungsvoraussetzungen und einzuhaltenden Folgepflichten im Freiverkehr.
2. Weitere Segmente: Innerhalb der beiden gesetzlich festgelegten Marktsegmente haben die Börsen selbst weitere Marktsegmente geschaffen, indem sie zusätzliche Anforderungen an die Emittenten und/oder den Handel stellen. So differenziert z.B. die Frankfurter Wertpapierbörse (siehe auch Deutsche Börse) innerhalb des geregelten Marktes zwischen dem sog. General und Prime Standard. Der Prime Standard geht über den General Standard hinaus, indem Emittenten, die im Prime Standard zugelassen werden wollen, verpflichtet sind, über die gesetzlich geregelten Vorgaben hinausgehende Transparenzanforderungen zu erfüllen (z.B. mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr). In dem im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse eingerichteten sog. Scale (ehemals sog. Entry Standard) finden viele – aber nicht alle – Regelungen aus dem regulierten Markt Anwendung. Das Gleiche gilt für das an der Börse Stuttgart innerhalb des Freiverkehrs eingerichtete Segment für Mittelstandsanleihen (Bondm).
Siehe auch www.boerse-stuttgart.de.
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