Braeß/Fangmeyer-Rendite
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Variante der Berechnung einer Rendite, die von Braeß bzw. Fangmeyer konzipiert wurde und die Rendite als den Jahreszins definiert, mit dem ein Konto, das den gesamten Zahlungsstrom beinhaltet, bei jährlicher Zinsverrechnung geführt werden muss, damit es am Ende der Laufzeit mit null abschließt. Bei gebrochenen Laufzeiten unterscheiden Braeß/Fangmeyer zwei Varianten:
Berechnung von Stückzinsen: Zinsverrechnungstermin ist der Zinstermin, der mit Tag und Monat der Fälligkeit übereinstimmt.
Festdarlehen ohne Berücksichtigung von Stückzinsen (z.B. Schuldscheindarlehen): Zinsverrechnungstermin ist jeweils Tag und Monat des Kaufdatums. Damit entspricht diese Variante der Zinsverrechnung nach dem BGB und damit der Preisangabenverordnung (PAngV). Die gebrochene Laufzeit wird bei dieser Methode auf das Laufzeitende verschoben.