Depotabstimmung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depotführende Kreditinstitute müssen nach der BaFin-Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts (mindestens) einmal jährlich die Depotbestände mit den Depotkunden durch Übersendung von Depotauszügen abstimmen. Neben den vorgeschriebenen Angaben (Nennbetrag/Stückzahl, Wertpapierbezeichnung, Wertpapierart einschließlich der Angabe ihrer Merkmale (Serie, Gruppe, Reihe usw.), Verwahrungsart) bieten die Banken ihren Kunden (überwiegend) darüber hinaus noch Zusatzinformationen an. Die besondere Art des Wertpapiereigentums (z.B. Sondereigentum, schuldrechtliche Ansprüche, Lieferansprüche, Mängelstücke, Sperren u.Ä.) muss aus den Auszügen für den Kunden klar ersichtlich sein.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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