Devisenhandel, Erfüllung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gehandelt wird im Devisenhandel entweder per „Kasse” (Devisenkassageschäfte, Kassageschäfte) oder per „Termin” (Devisentermingeschäfte, Termingeschäfte). Die Erfüllung erfolgt valutakompensiert; beim Kassageschäft spätestens am zweiten Geschäftstag nach dem Abschlusstag, beim Termingeschäft später als am zweiten Geschäftstag nach Abschluss. Termingeschäfte können in Form des Outrightgeschäftes (Outright, d.h. ohne Verbindung mit einem Kassageschäft) oder in Form des Swapgeschäftes (Verbindung eines Kassageschäftes mit einem gegenläufigen Termingeschäft) abgeschlossen werden.
Vgl. auch Devisenhandel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Carry Trade
Clearingpflicht
Devisenbewirtschaftung
Devisengeschäft
Devisenhandel
Devisenkassageschäft
Devisenkassakurs
Devisenoption
Geldmarktgeschäfte
Intervention am Devisenmarkt
Interventionskurs
Professional Client
Sonderziehungsrecht (SZR)
Swap
Swap Spread
Swapsatz
Währungsrisiko
Währungsswap
fester Wechselkurs
zentraler Kontrahent
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