Domizilwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, der nicht am Wohnort bzw. Sitz des Hauptverpflichteten, sondern an einem anderen Ort zahlbar gestellt ist (Art. 4 WG) (Zahlstellenwechsel). Solche Wechsel liegen häufig vor, wenn die Einlösung über ein Kreditinstitut erfolgen soll.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
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Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
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Schuldscheindarlehen
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Sicherungsschein
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