Drittrangmittel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Drittrangmittel wurden durch die 6. KWG-Novelle (Bankenaufsicht) in das Kreditwesengesetz (KWG) eingeführt und waren ein Bestandteil der Eigenmittel von Instituten i.S. des KWG. Mit dem sogenannten CRD IV-Umsetzungsgesetz (Capital Requirements Directive IV) vom 28.8.2013 wurde der Begriff der Drittrangmittel ersatzlos aus dem KWG gestrichen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
Drittrangmittel
ausgehend
eingehend
Drittrangmittel
ausgehend