Eigenkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, welches Vermögenswerte des Kontoinhabers oder (bei einem Gemeinschaftskonto) der Kontoinhaber unterhält. Es dient eigenen Zwecken des bzw. der Kontoinhaber. Denjenigen Personen, die in der Kontobezeichnung als Berechtigte aufgeführt sind, steht zumeist auch wirtschaftlich die Spar- oder sonstige Einlagenforderung zu. Nur sie sind grundsätzlich allein verfügungsberechtigt, sofern nicht eine Kontovollmacht erteilt worden ist. Ein Eigenkonto kann als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto geführt werden.
Gegensatz: Treuhandkonto.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Eigenkonto
ausgehend
eingehend
Eigenkonto
ausgehend