Euro-Kreditinstitut
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Euro-Kreditinstitut ist die - in den letzten Jahren nur noch selten verwendete - Bezeichnung für ein Kreditinstitut, das über den sogenannten „Europäischen Pass" verfügt, das also sowohl das Einlagengeschäft als auch das Kreditgeschäft betreibt, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) zugelassen ist und bestimmte Bankgeschäfte sowohl über eine Zweigstelle als auch im Wege der Erbringung von Dienstleistungen in den übrigen EU-Mitgliedstaaten ohne erneute Zulassung in diesen Staaten erbringen darf. Ein solches Kreditinstitut wurde seit der 6. KWG-Novelle (Bankenaufsicht) im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) als Einlagenkreditinstitut bezeichnet (§ 1 IIId 1 KWG a.F.), seit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz (Capital Requirements Directive IV) wird stattdessen der Begriff „CRR-Kreditinstitut" (Kreditinstitut i.S. der CRR) im KWG verwendet (§ 1 IIId Satz 1 KWG).