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Finanzwirtschaft

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Finanzwirtschaft umfasst diejenigen Vorgänge und Aktivitäten, die Einzahlungen und Auszahlungen (Zahlungsmittelbestandsveränderungen) auslösen. Neben dem Leistungssaldo als wesentlichen Bestandteil der in einem Unternehmen anfallenden Zahlungsströme ergeben sich Zahlungsströme auch aus den Beziehungen der Unternehmen zu ihren externen Geldgebern, die Einlagen oder Kredite zur Verfügung stellen. Daneben gibt es weitere finanzwirtschaftliche Transaktionen, die nicht unmittelbar vom Leistungsbereich der Unternehmen ausgelöst werden. Dazu zählen Zahlungen, welche die Unternehmen in Form von Steuern, Beiträgen und Gebühren an den Staat leisten bzw. in Form von Subventionen und Zuschüssen vom Staat erhalten. Entsprechend der Einteilung des leistungswirtschaftlichen Bereichs in Beschaffung von Produktionsfaktoren sowie Produktion und Absatz der erstellten Leistungen kann man den finanzwirtschaftlichen Bereich in Kapitalbeschaffung (Finanzierung), Kapitalverwendung (Investition) und Kapitaltilgung unterteilen. Die Lehre der Finanzwirtschaft umfasst daher die Theorie und die Technik der Kapitalaufbringung (einschließlich der Kapitaltilgung) und der Kapitalanlage, behandelt also sowohl die Akquisition als auch die Disposition finanzieller Mittel.

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    Mindmap "Finanzwirtschaft"

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