Finanzausgleich
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1. Allgemein: Regelungen zur Verteilung von Mitteln zwischen mehreren Trägern öffentlicher Finanzwirtschaft, im nationalen Raum zwischen zentraler Ebene und Gliedstaaten, im internationalen Bereich zwischen verschiedenen Staaten oder zwischen internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union [EU]) und ihren Mitgliedstaaten.
2. Der nationale Finanzausgleich umfasst Regelungen zur Verteilung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen mehreren Gebietskörperschaften. Der vertikale Finanzausgleich regelt Beziehungen zwischen Körperschaften unterschiedlicher Ebenen, der horizontale solche der gleichen Ebene. Der vertikale Finanzausgleich in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist Ausdruck des Föderalismus. Der Länderfinanzausgleich erfolgt horizontal: Die finanzstarken Länder leisten, die finanzschwachen erhalten Ausgleichszahlungen, so dass eine begrenzte Angleichung von Finanzkraft und Finanzbedarf untereinander erfolgt. Als nachgeordnete Form des Finanzausgleichs leistet der Bund Ergänzungszuweisungen an die Länder nach unterschiedlichen Kriterien, die im Zeitablauf gewechselt haben.