Geldersatzmittel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldsurrogat; sog. Hilfszahlungsmittel, die im Wirtschaftsverkehr Bargeld oder Giralgeld (jeweils Zahlungsmittel) ersetzen sollen. I.w.S. gehören dazu bestimmte Wertmarken, Gutscheine, Briefmarken und Schuldscheine, i.e.S. kaufmännische Anweisung und Wechsel. Der Scheck ist kein Geldersatzmittel, sondern Verfügungsmittel über Buchgeld, setzt also Buchgelddeckung (kreditorisch oder debitorisch) voraus.
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