kaufmännische Anweisung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anweisung i.S.d. §§ 783 ff. BGB, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist und sich auf die Leistung von Geld, Wertpapieren oder andere vertretbare Sachen bezieht, ohne dass die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist (§ 363 I 1 HGB). Eine kaufmännische Anweisung kann durch Indossament übertragen werden, wenn sie an Order lautet (Orderklausel); hierfür gelten gemäß § 365 I HGB die entsprechenden Bestimmungen des Wechselgesetzes (WG) (Wechsel).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Grandfathering
Grundbuch
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
MaComp
Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
Tapering
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
öffentliches Register
eingehend
kaufmännische Anweisung
ausgehend