Gewinnvortrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals, der aus dem Teil des Bilanzgewinns des Vorjahres oder der Vorjahre besteht, über den erst später entschieden werden soll.
Gegensatz: Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche.
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