Händlerkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Chipkarte, die das Unternehmen (Händler) als GeldKarten-Akzeptanten identifiziert. Typischerweise wird diese Chipkarte in ein dafür vorgesehenes Geldkarten-Terminal oder POS-Terminal eingesteckt. Auf dieser Händlerkarte werden die mit der GeldKarte bei dem Händler getätigten Umsätze i.d.R. offline gespeichert und später auf elektronischem Wege an das kontoführende Kreditinstitut des Händlers zur Kontogutschrift übermittelt. Neuerdings werden auch sog. „virtuelle” Händlerkarten für bestimmte Geldkarten- oder POS-Terminals angeboten. Dabei handelt es sich um eine Verschlüsselungssoftware, die auf dem GeldKarten-Terminal installiert werden muss, um die gleiche Funktion wie die Chipkarte (physische Händlerkarte) zu übernehmen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Händlerkarte
ausgehend