Interessengemeinschaft
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Zusammenschluss von mehreren Personen, Unternehmen oder Institutionen zur Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer (regelmäßig wirtschaftlicher) Interessen. Kennzeichnend für die vielfältigen Erscheinungsformen der Interessengemeinschaft ist, dass die daran Beteiligten auch bei Bestehen einer vertraglichen Grundlage (Vertrag) zwischen ihnen nach außen grundsätzlich nicht gemeinschaftlich hervortreten und rechtlich i.d.R. selbstständig bleiben. Interessengemeinschaften sind daher grundsätzlich Innengesellschaften (oftmals in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts), bei grenzüberschreitenden Verbindungen mit Beteiligten aus anderen EU-Mitgliedstaaten ggf. auch in Form der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV). Interessengemeinschaften reichen von losen Zusammenschlüssen bis hin zu marktordnenden Kartellen und Organisationsformen, die ggf. dem Recht der verbundenen Unternehmen (Konzernrecht) unterliegen.