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Kapitalflussrechnung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzflussrechnung; 1. Begriff und Zweck: Die Kapitalflussrechnung ist eine verfeinerte finanzwirtschaftliche Bewegungsbilanz, die einen „ausgelagerten Finanzmittelfonds” ausweist. Im Gegensatz zur Bewegungsbilanz wird sie nicht nur aus der Anfangs- und der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres (oder einer kürzeren Periode) abgeleitet, vielmehr sollen unter zusätzlicher Verwendung der Aufwands- und Ertragspositionen die Investitions- und Finanzierungsströme sowie ihre Auswirkungen auf die Liquidität dargestellt werden. Die Kapitalflussrechnung ist nach internationalen Rechnungslegungsregeln (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards [IAS/IFRS], US-GAAP) Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (IAS 7, ASC 230), nach § 297 I 1 HGB ist die Kapitalflussrechnung ein verpflichtender Betandteil des Konzernabschlusses (im Jahresabschluss nur insoweit, als kein Konzernabschluss aufzustellen ist, § 264 I 2 HGB). Detaillierte Ausführungen zur Kapitalflussrechnung finden sich im DRS 21, der sich an den internationalen Vorschriften orientiert. Externe Kapitalflussrechnungen werden i.d.R. in drei Bereiche aufgeteilt (operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit) und haben v.a. folgende Aufgaben:
    a) Veränderungen und Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds während der Periode aufzuzeigen (Liquiditätsnachweis);
    b) Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel während der Periode sichtbar zu machen. Dadurch sollen die Adressaten folgende Punkte besser beurteilen können: die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen und Dividenden zu zahlen; Divergenzen zwischen Jahresüberschuss und Zahlungsvorgängen; Auswirkungen zahlungswirksamer und zahlungsunwirksamer Investitions- und Finanzierungsvorgänge auf die Finanzlage (Liquiditätslage, Liquiditätsentwicklung). Diese Zwecke soll die Kapitalflussrechnung erfüllen, indem sie Zahlungsvorgänge strukturiert und gegliedert darstellt.

    2. Abgrenzung des Zahlungsmittelfonds: Die Abgrenzung des Finanzmittelfonds, d.h. die Definition der Bestandteile derjenigen Größe, auf die die Zahlungsvorgänge i.S. von Zu- und Abflüssen an flüssigen Mitteln bezogen werden sollen, hat besondere Bedeutung für die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung. Die gebräuchlichsten Fonds sind:
    a) Nettoumlaufvermögen (Saldo aus den liquiden Mitteln, den kurzfristigen Passiva, aber auch den kurzfristigen „Nichtgeldpositionen” der Aktivseite wie Vorräte, Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten);
    b) Nettogeldvermögen (liquide Mittel, kurzfristige Geldforderungen und Verbindlichkeiten). Für die Definition des Zahlungsmittelfonds als Nettogeldvermögen spricht zum einen die leichte Ableitbarkeit; zum anderen wird die Gefahr einer Fehlinterpretation der Kapitalflussrechnung verringert, da Bewertungsänderungen den Fonds nicht beeinflussen. Der Kapitalflussrechnung nach IAS/IFRS und US-GAAP liegt eine enge Abgrenzung des Zahlungsmittelfonds zugrunde, in die nur Zahlungsmittel (Geld, Sichtguthaben) und Zahlungsmitteläquivalente (kurzfristige liquide Anlagen mit einer Laufzeit bis maximal drei Monaten) einzubeziehen sind. Über die gewählte Abgrenzungsmethode und nicht frei verfügbare Teile des Zahlungsmittelfonds ist im Anhang bzw. den Notes zu berichten.

    3. Art der Ermittlung: Für die Ermittlung der Zahlungsströme existieren zwei Methoden:
    a) direkte Methode (es sind die originären Zahlungsströme zu erfassen, wozu eine Nebenbuchführung erforderlich ist);
    b) indirekte Methode (Ableitung aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagespiegel).
    Nach den IAS/IFRS wird zwar die direkte Methode favorisiert. In der Praxis hat sich jedoch zumindest für den Teilbereich der operativen Tätigkeit die indirekte Methode aus den folgenden Gründen durchgesetzt:
    a) Sie ist für die Adressaten nachvollziehbar.
    b) Empirische Untersuchungen zeigen, dass Finanzanalysten der indirekten Methode einen hohen Informationswert beilegen.
    c) Die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen ist gewährleistet, da diese Methode verbreiteter ist.
    d) Die Anforderungen an die Datenerfassung sind geringer. Für die Aufstellung der Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ist die Ausgangsgröße (Konzern-)Jahresüberschuss um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge (das sind insbesondere Abschreibungen, Wertberichtigungen, Zuschreibungen und Zuführungen zu Rückstellungen) zu bereinigen.

    4. Gliederung der Kapitalflussrechnung: Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die Mittelherkunft und -verwendung geben, indem sie die Zahlungsströme folgenden Hauptbereichen zuordnet: a) operative Geschäftstätigkeit; b) Investitionstätigkeit; c) Finanzierungstätigkeit. Die Zahlungsströme der operativen Geschäftstätigkeit werden i.d.R. nur negativ abgegrenzt. Sie werden v.a. durch die Umsatztätigkeit des Unternehmens erzeugt. Durch den gesonderten Ausweis der Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit sollen Informationen über den Mitteleinsatz für die Generierung von langfristigen Erfolgspotenzialen geliefert werden. Die Fondsveränderung aus der Investitionstätigkeit ergibt sich als Differenz aus den Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens und den Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Informationen über die Mittelzu- und -abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit sollen die Abschätzung zukünftiger Ansprüche der Kapitalgeber gegenüber dem Unternehmen erleichtern. Dazu sind mindestens die Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen und Auszahlungen an Anteilseigner (z.B. Dividenden, Kapitalrückzahlungen) sowie die Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und Vergabe von Krediten und Auszahlungen für die Rückzahlung von Anleihen und Krediten gesondert auszuweisen. Um eine vollständige Überleitung vom Anfangs- zum Endbestand an Zahlungsmitteln zu gewährleisten, ist im Abstimmungsteil noch die Berücksichtigung von Wertänderungen im Finanzmittelfonds erforderlich (z.B. wechselkursbedingte Wertänderungen).

    5. Besonderheiten bei Kreditinstituten: Die Aussagekraft der Kapitalflussrechnung für Kreditinstitute ist umstritten. Die Fondsabgrenzung für eine Kapitalflussrechnung nach IAS/IFRS umfasst üblicherweise als Zahlungsmittel die Barreserve (Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken) sowie als Zahlungsmitteläquivalente Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind. Entsprechend internationalen Usancen wenden auch die Kreditinstitute die indirekte Methode der Ermittlung an. Die internationalen Rechnungsregeln enthalten keine rechtsformspezifischen Sondervorschriften für Banken, so dass die Zuordnung der Zahlungsströme zu den einzelnen Bereichen weitgehend im Ermessen des einzelnen Instituts liegt. Für die Kapitalflussrechnung einer Bank unter HGB wurde DRS 2–10 entwickelt, der mit IAS 7 und FAS 95 kompatibel ist und die spezifischen Branchenbesonderheiten von Banken berücksichtigt. Mit Verabschiedung von DRS 21 wurde der DRS 2-10 außer Kraft gesetzt. Während der externe Jahresabschlussanalytiker die Kapitalflussrechnung nur mit vergangenheitsbezogenen Daten aufbauen kann, können Unternehmensangehörige die Kapitalflussrechnung auch als Planungsinstrument ausgestalten. Die Kapitalflussrechnung erfasst dann die finanzwirksamen Vorgänge der Planungsperiode und ermöglicht eine Aussage über die voraussichtlichen Zu- und Abflüsse der jeweiligen ausgewählten Fonds.

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