Kompensationsgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tauschgeschäft; Tausch inländischer gegen ausländische Waren, so dass sich Einfuhr und Ausfuhr sowohl in Bezug auf das Volumen als auch in Bezug auf Zahlungen ausgleichen. Neben Festlegung von Menge und Wert der ausgetauschten Waren sind ggf. Vereinbarungen über Kurs- (Wechselkurs) und Verlustausgleich sowie über die entstehenden Abwicklungskosten erforderlich.
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