Kreditgeschäft der Sparkassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im sparkassenrechtlichen Sinne Kreditgeschäft, das die Sparkassen aufgrund ihrer Satzung durchführen dürfen und bei dem sie nach Art, Umfang und Besicherung der Kredite an die satzungsmäßigen Bestimmungen gebunden sind (Sparkassenkredit).
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