offene Rücklagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
offene Reserven i.e.S.; Sammelbegriff für alle in der Bilanz eines Unternehmens offen ausgewiesenen Rücklagen im Gegensatz zu stillen Rücklagen (stille Reserven). Offene Rücklagen sind nach § 272 HGB bei Kapitalgesellschaften die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage. Bei Kreditinstituten wird auch die offene Risikovorsorge i.S.v. § 340g HGB unter die offene Reservenbildung gefasst.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
offene Rücklagen
ausgehend