Prämiensparen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I.w.S. Spareinlage mit der Möglichkeit eines Zinszuschlags, bes. bei Erreichen bestimmter Sparziele. Konkrete Ausprägungsformen:
1. Sparvertrag in Kombination mit einer Lotterie.
2. von 1982-1986 staatlich gefördertes Kontensparen zur Bildung von Geldvermögen. Auf der Grundlage des Prämienspargesetzes 1982 gewährte der Staat auf einmalige Einzahlungen auf „allg. Sparverträge“ oder auf regelmäßig erbrachte Sparleistungen „Ratensparverträge“ unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen und bei Einhaltung einer vorgeschriebenen Anlagedauer im Rahmen bestimmter Höchstsätze Prämien (prämienbegünstigtes Sparen).
Vgl. auch Gewinnsparen.
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