Riesterrente
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ugs. für eine im Rahmen der privaten Altersvorsorge seit 2002 gemäß dem Altersvermögensgesetz staatlich geförderte Zusatzrente mit Kapitaldeckung, nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Die Förderung erfolgt mittels Grund- und Kinderzulagen sowie Sonderausgabenabzugsmöglichkeit, begrenzt auf Förderberechtigte. Verbreitete Sparformen sind Rentenversicherungen, Bausparverträge, Bank- und Investmentfondssparpläne, die jeweils von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß AltZertG zertifiziert sein müssen. Die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen wird zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert, Leistungsbeginn für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Verträge frühestens mit 62 Jahren. Seit 2008 ist die Entnahme von Riesterguthaben sowie die Tilgung von Riesterdarlehen zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum gemäß EigRentG in die Förderung eingebunden (Wohn-Riester).
Vgl. Eigenvorsorge, Eigenbeitrag.