Sparerfreibetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch die Unternehmensteuerreform 2008 per 1.1.2009 weggefallener Freibetrag. Der Sparerfreibetrag für private Kapitalanleger von ehemals 750/1.500 Euro (Einzelveranlagung/zusammenveranlagte Ehegatten) und der Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einkünften aus Kapitalvermögen von ehemals 51/102 Euro (Einzelveranlagung/zusammenveranlagte Ehegatten) wurden bei Einführung der Abgeltungsteuer durch einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801/1.602 Euro (Einzelveranlagung/zusammenveranlagte Ehegatten) ersetzt. Im Umfang des Sparer-Pauschbetrags kann der Steuerpflichtige einen Freistellungsauftrag erteilen.
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