Splitting(verfahren)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Einkommensteuerrecht: Verfahren bei der Veranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren zur Einkommensteuer (ESt), bei dem die Einkünfte für jeden einzeln ermittelt, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen jedoch zusammengefasst und Freibeträge verdoppelt werden. Im Einzelnen: Einkommensteuertarif.
2. Investmentgeschäft: Besonders in den USA übliches Verfahren, Aktien, deren Kurs bzw. Investmentanteile im Preis sehr hoch gestiegen sind, in zwei oder mehrere Aktien bzw. Anteilscheine aufzuteilen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich
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Einkommensteuer (ESt)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Feststellungsbescheid
Kapitalerträge
Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
Pauschalwertberichtigungen, steuerliche Grundsätze
Sonderbetriebsausgaben
Steuerarten
Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede
Steuergegenstand
Steuergläubiger
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Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche
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