Tilgungsstreckungsdarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Disagiodarlehen; Zusatzdarlehen, das einem Kreditnehmer neben dem Hauptdarlehen gewährt wird. Es dient dazu, das Disagio des Hauptdarlehens zu finanzieren. Tilgungsstreckungsdarlehen nehmen im Rahmen der Baufinanzierung Kreditnehmer in Anspruch, die sich für eine Auszahlung mit Disagio entscheiden, aber den vollen Darlehensbetrag benötigen. Das Zusatzdarlehen wird vor dem Hauptdarlehen getilgt. Dadurch verlängert sich die Kreditlaufzeit. Das Disagio wird zum Agio (Aufgeld).
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