Firmenkredit
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1. Begriff: Bezeichnung für einen Kredit an Unternehmen oder Selbstständige (Firmenkunden).
2. Formen:
a) nach Kreditarten: Akkreditiv-, Akzept-, Aval-, Diskont-, Euro-, Kontokorrent-, Saisonkredit, Bau-, Investitions-, Hypothekarkredit.
b) nach Laufzeit (insbesondere angepasst an die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zu finanzierenden Wirtschaftsguts): kurz- (bis zu einem Jahr), mittel- (ein Jahr bis unter vier Jahren) und langfristige (ab vier Jahren) Kredite.
3. Verwendungszweck: Finanzierung von gewerblichen Investitionen, auch Beteiligungen an und Übernahme von Unternehmen sowie von Betriebsmitteln zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen.
4. Verfahren: Der Gewährung des Firmenkredits geht die Kreditwürdigkeitsanalyse (Kreditwürdigkeit) voraus. Nach positiver Prüfung wird ein Kreditvertrag oder Darlehensvertrag geschlossen, und der Kreditnehmer hat die vereinbarten Sicherheiten zu stellen. Während seiner Laufzeit unterliegt der Firmenkredit der Kreditüberwachung. Nach dem Kreditwesengesetz hat sich die Bank fortlaufend aktuell über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer unterrichtet zu halten (§ 18 KWG). Darüber hinaus unterliegt der gesamte Entscheidungs- und Überwachungsprozess einer nachfolgenden Überprüfung seitens der internen und externen Kreditrevision. Das Firmenkreditengagement erledigt sich durch Rückzahlung oder im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers durch Abwicklung und teilweise volle Abschreibung des Kreditsaldos.