Wertermittlungsverordnung
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Die Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung – WertV) vom 6.12.1988 (BGBl. I S. 2209) war eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, auf deren Basis Wertermittlungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts, insbesondere bei Grundstücken, durch nach dem Baugesetzbuch bestellte Gutachterausschüsse durchgeführt wurden. Die Wertermittlungsverordnung hatte Bedeutung für die Beleihung von Grundstücken. Die Wertermittlungsverordnung wurde mit Wirkung vom 1.7.2010 durch die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) vom 19.5.2010 (BGBl. I S. 639) ersetzt (Immobilienwertermittlungsverordnung [ImmoWertV]).