Wertpapierschutzvereinigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktionärsvereinigung, die sich um die Wahrnehmung von Aktionärsrechten v.a. in Hauptversammlungen bemüht. Damit wird insbesondere Kleinanlegern die Möglichkeit gegeben, sich dort vertreten zu lassen, wenn sie ihre Depotbank nicht bevollmächtigen wollen (Depotstimmrecht). Wertpapierschutzvereinigungen müssen zu Hauptversammlungen eingeladen werden (§ 125 I AktG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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