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Wohn-Riester

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    spezielle Form der staatlich geförderten Riester-Rente. Die Grundlage der Altervorsorge gemäß Wohn-Riester bildet der Abschluss eines zertifizierten Bausparvertrages. Staatlich gefördert werden die Ansparleistungen während der Ansparphase und die Tilgungen während der Darlehensphase. Daneben können auch Tilgungsraten auf zertifizierte Wohnungsbaudarlehen gefördert werden. Das aus Sparbeiträgen und Zulagen gebildete Kapital (Altersvorsorge-Eigenbeitrag) kann für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, für den Erwerb von Geschäftsanteilen einer Wohnungsgenossenschaft (zwecks Erlangung einer eigengenutzten Mietwohnung) oder den behindertengerechten Umbau einer selbstgenutzten Wohnung verwendet werden. Renten aus allen Riesterprodukten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Dies gilt auch für das Bausparen mit der Riester-Förderung. Dabei ist aber keine Geldrente, sondern die spätere Mietersparnis als sog. Eigenheimrente zu versteuern. Hierzu wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet. Vgl. hierzu Eigenheimrente, Eigenheimrentengesetz (EigRentG).

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    Mindmap "Wohn-Riester"

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