Arresthypothek
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besondere Form einer Hypothek, die zur Sicherung einer zukünftigen Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, im Grundbuch eingetragen wird. Mit einem Arrest wird in einem gerichtlichen Eilverfahren ein vorläufiger Rechtsschutz im Zivilprozess erreicht, solange bis der Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel verfügt (vgl. §§ 916–945 ZPO, hier insbesondere § 932 ZPO).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Covenants
Debt-Equity-Swap
Full Recourse Financing
Geldmarktkredit
Gewährleistungsgarantie
Haircut
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Kreditsicherungsgarantie
Non Recourse Financing
Patronatserklärung
Total Return Swap
dingliches Vorkaufsrecht
fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
syndizierter Kredit
eingehend
Arresthypothek
ausgehend