Leistungsprogrammpolitik
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1. Begriff: Die Leistungsprogrammpolitik ist ein Teilbereich der Produkt- und Sortimentspolitik eines Kreditinstituts und beschäftigt sich mit der Zusammenstellung verschiedener Bankdienstleitungen zu einem für den Bankkunden attraktiven und zur Nachfrage anregenden Dienstleistungssortiment. Somit enthält das Bankdienstleistungsprogramm die Summe aller Bankdienstleistungen, die ein Kreditinstitut am Markt anbietet.
2. Gestaltungsmöglichkeiten: Ansatzpunkte für Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Leistungsprogrammpolitik einer Bank ergeben sich insb. hinsichtlich der Dimension des Leistungsprogramms (Leistungsprogrammbreite/-tiefe), in Bezug auf die Branchenbezogenheit des Leistungsprogramms (banknahe/-fremde Leistungsprogrammbestandteile) sowie die Ausrichtung des Leistungsprogramms (Standard-/Spezialleistungsprogramm).