Unternehmensinsolvenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine drohende bzw. bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung eines Unternehmens. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen (voraussichtlich) nicht mehr erfüllen kann (§§ 17, 18 InsO) oder seine Verbindlichkeiten nicht durch sein Vermögen gedeckt sind (§ 19 InsO). Mit der Insolvenz eines Unternehmens geht nicht zwangsläufig die Liquidation des Unternehmens einher. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es nach § 1 InsO nicht allein, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Vielmehr ermöglicht das Insolvenzverfahren mittels eines Insolvenzplans auch die Sanierung des insolventen Unternehmens.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Bankenabgabe
Bankmarketing
Gesamtkapitalquote
Gesamtrisikobetrag
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Kreditbegriff des KWG und der CRR
Kreditinstitut i.S. des KWG
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NINJA-Kredite
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Schwesterunternehmen i.S. des KWG
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Zahlungskonto i.S. des ZAG
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