Geschäftsleiter
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Geschäftsleiter i.S. des Kreditwesengesetzes (KWG) (§ 1 II KWG) sind alle natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und zur Vertretung eines Instituts i.S. des KWG in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind (sog. „geborene“ Geschäftsleiter wie z.B. Mitglieder des Vorstands einer AG, persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft und KGaA, Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Sparkasse) bzw. in Ausnahmefällen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (widerruflich) als solche bezeichnet werden (sog. „gekorene“ Geschäftsleiter, die kraft Vollmacht zur Geschäftsführung und Vertretung eines Instituts ermächtigt sind). Geschäftsleiter eines Kreditinstituts i.S. des KWG oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S. des KWG müssen gemäß § 33 I 1 Nr. 2–4a KWG zuverlässig und fachlich geeignet sein sowie über ausreichend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen (Erlaubniserteilung für Institute).
Abberufung: Abberufung von Geschäftsleitern.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftsleiter
- Abberufung von Geschäftsleitern
- Anfangskapital
- Anzeigen der Institute über personelle, finanzielle und gesellschaftsrechtliche Veränderungen
- bankaufsichtliche Maßnahmen
- bankaufsichtliche Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität
- bankaufsichtliche Maßnahmen, Aufhebung oder Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften
- bankaufsichtliche Maßnahmen, bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und bei Zweifeln an wirksamer Aufsicht
- bankaufsichtliche Maßnahmen, beschränkte Generalklausel
- Bankenaufsicht
- Bankinsolvenz
- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)
- Erlaubniserteilung für Institute
- fachliche Eignung
- fachliche Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter
- Insolvenzantrag
- Insolvenzverfahren eines Instituts
- Investmentaktiengesellschaft
- Kernkapital
- Konzern
- Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH)
- Organkredite
- Personalorgankredite
- Unternehmensorgankredit
- Vier-Augen-Prinzip
- Zuverlässigkeit der Inhaber, Geschäftsleiter und anderer Personen
Geschäftsleiter
- Abberufung von Geschäftsleitern
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Erlaubniserteilung für Institute
- Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG
- Genossenschaft
- Geschäftsführer
- Geschäftsführung
- Gesellschaftsvertrag
- Gesetz
- Institut i.S. des KWG
- juristische Person
- Kreditinstitut i.S. des KWG
- Kreditwesengesetz (KWG)
- natürliche Person
- Personengesellschaft
- persönlich haftender Gesellschafter
- Satzung
- Sparkassen
- Vollmacht
- Vorstand