Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
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Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) ist das für die Beaufsichtigung von Banken zuständige Element der Europäischen Bankenunion. Zielsetzung ist eine einheitliche Auslegung und Anwendung der aufsichtsrechtlichen Regelungen in den teilnehmenden Ländern. Dies sind alle Euro-Länder sowie zudem freiwillig teilnehmende EU-Länder. Organisatorisch ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank (EZB) verortet. Er übt seit November 2014 eine direkte Aufsicht über die etwa 120 bedeutenden Kreditinstitute mit mehr als 80 Prozent der Bilanzsumme aller insgesamt beaufsichtigten Kreditinstitute in den teilnehmenden Ländern aus. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Beaufsichtigung aller übrigen Kreditinstitute der teilnehmenden Länder, wobei diese grundsätzlich direkt von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Sein höchstes Entscheidungsgremium ist das Supervisory Board. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.
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Interne Verweise
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
- Administrativer Überprüfungsausschuss
- aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
- Aufsichtsgebühren
- bedeutende Institute
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Deutsche Bundesbank, andere Aufgaben
- EG-Bankrecht
- Europäische Bankenunion
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Europäischer Bankenstresstest
- Europäisches System der Einlagensicherung
- Joint Supervisory Teams (JSTs)
- Opt-in
- Pillar-2-Guidance
- Pillar-2-Requirements
- Single Supervisory Mechanism (SSM)
- SRM-Verordnung
- SSM
- SSM-Verordnung
- Supervisory Board