Kreditrisikoanpassungen, spezifische
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Spezifische Kreditrisikoanpassungen sind gemäß Art. 4 I Nr. 95 CRR (Capital Requirements Regulation) und Art. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 183/2014 die Summe der Beträge, die vom harten Kernkapital abgezogen wurden, um ausschließlich kreditrisikobedingten und gemäß dem geltenden Rechnungslegungsrahmen anerkannten Verlusten Rechnung zu tragen, unabhängig davon, ob sie sich aus Wertminderungen, Bewertungsanpassungen oder Rückstellungen ergeben. Die Beträge dürfen zudem keine allgemeinen Kreditrisikoanpassungen (siehe Kreditrisikoanpassungen, allgemeine) darstellen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Gesamtrisikobetrag
IRBA-Institut
KMU-Faktor
Kreditkonversionsfaktor
Kreditrisikoanpassungen, allgemeine
Kreditrisikostandardansatz
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Notfall-Liquiditätshilfe
Overall Capital Requirements
Pillar-2-Guidance
Pillar-2-Requirements
Risikopositionswert
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Sanierungsplan
Total Loss-Absorbing Capacity
Total SREP Capital Requirements
Trennbankengesetz
Verwässerungsrisiko
comply or explain-Prinzip
risikogewichtete Positionsbeträge
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Kreditrisikoanpassungen, spezifische
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eingehend
Kreditrisikoanpassungen, spezifische
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