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Aufsichtskonvergenz

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Aufsichtskonvergenz verfolgt das Ziel, dass aufsichtsrechtliche Vorschriften in den einzelnen Ländern einheitlich angewandt werden. Hierdurch soll ein effizientes Funktionieren der Finanzmärkte erreicht und die Finanzstabilität gestärkt werden. Darüber hinaus sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) geschaffen und der Aufsichtsarbitrage entgegengewirkt werden.

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