Aufsichtskonvergenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Aufsichtskonvergenz verfolgt das Ziel, dass aufsichtsrechtliche Vorschriften in den einzelnen Ländern einheitlich angewandt werden. Hierdurch soll ein effizientes Funktionieren der Finanzmärkte erreicht und die Finanzstabilität gestärkt werden. Darüber hinaus sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) geschaffen und der Aufsichtsarbitrage entgegengewirkt werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankenabgabe
Bankmarketing
Gesamtkapitalquote
Gesamtrisikobetrag
Goldplating
ICAAP
Klumpenrisiko
Kreditbegriff des KWG und der CRR
Kreditinstitut i.S. des KWG
Level Playing Field
NINJA-Kredite
Output Floor
Schwesterunternehmen i.S. des KWG
Social Media
Spekulationsblase
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zinsrisikokoeffizient
beizulegender Zeitwert
harte Kernkapitalquote
mittelständisches Unternehmen
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