abhängiges Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, häufig auch als Tochtergesellschaft bezeichnet. Grundlage des Abhängigkeitsverhältnisses kann eine vertragliche Unterwerfung durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages sein. Oft resultiert Abhängigkeit ferner aus einer Beteiligung des herrschenden Unternehmens, insbesondere einer Mehrheitsbeteiligung (Kapitalmehrheit). Die Beherrschungsmöglichkeiten müssen umfassend sein und sich daher i.d.R. auch auf die Geschäftsleitung (Vorstand) des abhängigen Unternehmens erstrecken.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
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abhängiges Unternehmen
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