Akquisitionsgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsdienst gemäß § 1 I 2 Nr. 5 i.V.m. § 1 XXXV ZAG, der in der Ausgabe von Zahlungsinstrumenten besteht (sog. Issuing) oder in der Annahme und Abrechnung von mit Zahlungsinstrumenten ausgelösten Zahlungsvorgängen (sog. Acquiring). Unter den Tatbestand fällt nunmehr auch die Entgegennahme von Zahlungen für Händler, die nicht mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst werden, sondern z.B. durch Lastschrift oder Überweisung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anscheinsbeweis
Co-Badging
Cut-Off-Zeitpunkt
E-Geld-Agent
E-Geld-Institut
Finanztransfergeschäft
Geschäftstag
Kontoinformationsdienst
Kundenkennung
Regulatory Technical Standards (RTS)
Wertstellungsdatum
Zahlungsauslösedienst
Zahlungsbetrag
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstleister
Zahlungsinstitut i.S. des ZAG
Zahlungsinstrument
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zahlungsvorgang
Überweisung
eingehend
Akquisitionsgeschäft
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eingehend
Akquisitionsgeschäft
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