Anlagebuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Begriff des Anlagebuchs wird in der Capital Requirements Regulation (CRR) zwar verwendet, jedoch nicht definiert. Aus Art. 390 IV CRR kann aber abgeleitet werden, dass das Anlagebuch alle Geschäfte eines Instituts umfasst, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Demnach umfasst das Anlagebuch alle Positionen, die ein Institut nicht mit Handelsabsicht bzw. nicht zur Absicherung anderer mit Handelsabsicht gehaltener Positionen des Handelsbuchs hält.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
Anlagebuch
ausgehend