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Anstaltsaufsicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    allgemeine staatliche Rechtsaufsicht (meist seitens der Bundesländer) zur Kontrolle rechtmäßigen Verhaltens von Anstalten des öffentlichen Rechts als juristischen Personen. Zur Anstaltsaufsicht gehören die neben der speziellen Wirtschaftsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestehende Sparkassenaufsicht über (öffentlich-rechtliche) Bausparkassen, Landesbanken/Girozentralen und (kommunale) Sparkassen sowie die Börsenaufsicht.

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