Auszahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Abfluss von Zahlungsmitteln.
2. Devisenhandel: Bezeichnung für den Ort der Anschaffung einer gehandelten Devise, mitunter synonym für die Bezeichnung der gehandelten Währung verwendet. So bedeutet z.B. „Auszahlung London”, dass es sich bei der kontrahierten Währung um Pfund Sterling handelt und dass diese in London ausgezahlt, d.h. auf ein Konto des Käufers überwiesen werden. Benutzt werden hierfür nur die hauptsächlichen Bankplätze je Währung, für Pfund Sterling daher nur London.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Carry Trade
Clearingpflicht
Devisenbewirtschaftung
Devisengeschäft
Devisenhandel
Devisenkassageschäft
Devisenkassakurs
Devisenoption
Geldmarktgeschäfte
Intervention am Devisenmarkt
Interventionskurs
Professional Client
Sonderziehungsrecht (SZR)
Swap
Swap Spread
Swapsatz
Währungsrisiko
Währungsswap
fester Wechselkurs
zentraler Kontrahent