Barakkreditiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Akkreditiv, bei dem die Auszahlung des Akkreditivbetrages ohne eine Gegenleistung des Zahlungsempfängers erfolgt; synonyme Bezeichnungen: einfaches Akkreditiv, nicht bedingtes Kassa-Akkreditiv, Sicht-Akkreditiv. Im Normalfall ist lediglich eine Legitimation erforderlich bzw. eine Unterschrift zu leisten; ggf. muss der Zahlungsempfänger eine ihm vom Zahlungspflichtigen zugesandte Auszahlungsanweisung vorlegen. Ein Barakkreditiv bietet wegen der bedingungslosen Auszahlung dem Zahlungspflichtigen praktisch keine Sicherheiten und kommt deshalb nur selten vor.
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