Beschäftigungsgesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Instrument der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, das Umstrukturierungsmaßnahmen mit notwendiger Personalfreisetzung in Krisenbranchen und -regionen oder auch in großen Unternehmen sozialverträglich begleiten soll. Träger von Beschäftigungsgesellschaften sind Unternehmen oder Kommunen. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer oder Arbeitslose für einen befristeten Zeitraum (weiter) zu beschäftigen, um ihnen einen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Abzugrenzen ist die Beschäftigungsgesellschaft von der Qualifizierungs-, Transfer- und auch Auffanggesellschaft, welche eine jeweils andere Ausrichtung haben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anreizsystem
Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
Cafeteria-System
Chartered Financial Analyst (CFA)
Mitbestimmungsgesetz 1976
Patensystem
Personalarbeit
Personalbeurteilung
Personalmanagement
Personalmarketing
Personalrat
Personalreferentensystem
Phantom Shares
Service Center Personal
Sparkassenfachwirt/-in
Stock Appreciation Rights
Stock Option Plan
Tarifvertrag
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