Bietungsgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tender Guarantee, Bid Bond; Bankgarantie, die den Garantienehmer für den Fall schützen soll, dass der Bieter (Garantieauftraggeber) bei einem Zuschlag einen angebotenen Vertrag nicht abschließt oder sich nach Annahme des Auftrages weigert oder nicht in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (Bankgarantien im Außenhandel).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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