Debitorenziehung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tratte, die von einem Kreditinstitut zur Sicherstellung einer Forderung aus einem Kredit auf den Kreditnehmer gezogen und von diesem akzeptiert (Akzept) wird. Wirtschaftlich betrachtet ist die Debitorenziehung ein Finanzwechsel.
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