Delkrederehaftung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Verpflichtung des Kommissionärs gegenüber dem Kommittenten oder eines Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer, für die Verbindlichkeit des Dritten (bei der Kommission) bzw. des Vertragspartners (bei der Handelsvertretung) einzustehen (§§ 394, 86b HGB). Für die Übernahme dieses zusätzlichen Risikos kann eine Provision (Delkredereprovision) verlangt werden. Der Delkrederevertrag ist als Garantie anzusehen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
eingehend
Delkrederehaftung
ausgehend
eingehend
Delkrederehaftung
ausgehend