Doppelwährungsanleihe
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Dual Currency Bond; 1. Begriff: Anleihe (Schuldverschreibung), bei der zwei verschiedene Währungen verwendet werden. Der Emissionspreis wird in einer Währung eingezahlt; dieser Betrag und die Währung werden i.d.R. auch der Verzinsung zugrunde gelegt. Die Rückzahlung erfolgt in einer anderen Währung, in der die Anleihe denominiert wird. Der Zins für solche Anleihen liegt zwischen den Anleihezinssätzen der beiden Anleihewährungen, ist aber gewöhnlich dem Kapitalmarktsatz der Zinszahlungswährung (für Emittenten entsprechender Bonität [Kreditwürdigkeit]) angenähert.
2. Emittent: Doppelwährungsanleihen werden oftmals von Emittenten mit ausländischen Tochtergesellschaften genutzt. Der Tochtergesellschaft fließt der Emissionserlös in ihrer Heimatwährung zu, in der auch die Zinsen aus den währungskongruenten Einnahmen des Cashflows gezahlt werden. Bei der Rückzahlung der Anleihe wird auf Mittel in Landeswährung der Mutterunternehmen zurückgegriffen. Aus Emittentensicht sind Doppelwährungsanleihen dann erwägenswert, wenn bei einem Hochzinsniveau im Lande der Muttergesellschaft die Titel in einem Land mit niedrigem Zinsniveau aufgelegt werden.
3. Charakteristika: Das Devisenrisiko wird bei einer Doppelwährungsanleihe oft auch dadurch begrenzt, dass dem Anleger ein Kündigungsrecht zusteht (Put). Eine Doppelwährungsanleihe kann zudem auch mit einer Option für die Schuldnerin (Call) zum vorzeitigen Kündigungsrecht ausgestattet sein. Kennzeichnend für Doppelwährungsanleihen ist die Aufteilung von Wechselkursrisiken zwischen Gläubiger und Schuldner. Während dem Anleger das Wechselkursrisiko auf den Rückzahlungsbetrag auferlegt wird, trägt der Emittent es hinsichtlich der Zinszahlungen. Dieses Risiko mag für den Schuldner bei einem Cashflow in der Zinszahlungswährung begrenzt bzw. durch Swap-Geschäfte reduzierbar sein. Dann wird für ihn der Zinsvorteil gegenüber dem heimischen Kapitalmarkt (unter Berücksichtigung der höheren Rückzahlung) sehr genau kalkulierbar.
Vgl. Fremdwährungsanleihe.